Strafrecht.

I. Grundsätzliches

In einem Strafverfahren macht der Staat -für die Rechtsgemeinschaft- dem Einzelnen den Prozess. Der Staat muss grds. ein förmliches Strafverfahren einleiten, wenn Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat bestehen (sog. „Legalitätsprinzip“). Diese Straftat bzw. der ihr zugrunde liegende Lebenssachverhalt bildet dann den Gegenstand einer strafrechtlichen Untersuchung.

Ein Strafverfahren gliedert sich in verschiedene Verfahrensstadien und ist ein formaler und streng geregelter Prozess. Dem Beschuldigten obliegt in einem Strafverfahren keine Beweislast für seine Unschuld, sondern der Staat muss dessen Schuld beweisen. Anders als in anderen Staaten ist hierzulande die Staatsanwaltschaft auch verpflichtet, die für den jeweiligen Beschuldigten günstigen Tatsachen zu ermitteln und zu berücksichtigen. Wenn nach Erschöpfung aller zu berücksichtigender Tatsachen gewichtige Zweifel an der Täterschaft eines Beschuldigten verbleiben, wirkt sich dies zu seinen Gunsten aus und es erfolgt je nach Verfahrensstadium eine Einstellung oder ein Freispruch.

II. Nutzen Sie Ihr Recht zu schweigen!

In einem Strafverfahren drohen nicht nur finanzielle Einbußen, sondern vor allem auch der Entzug der Freiheit in Form von Haftstrafen oder der Verhängung von freiheitsentziehenden Maßregeln. Nicht selten bedeuten strafrechtliche Sanktionen den finanziellen oder beruflichen Ruin und den Verlust des eigenen Rufs. Daneben können auch auf den ersten Blick harmlosere Sanktionen dazu führen, dass bestimmte Berufe nicht mehr ergriffen werden können. In einem Strafverfahren geht es also im wahrsten Sinne des Wortes „um Alles“.

Aus diesen Gründen ein Strafverfahren für den jeweiligen Beschuldigten eine große psychische Belastung dar. Oft erfährt ein Beschuldigter auch erst durch strafprozessuale Zwangsmaßnahmen wie z.B. eine Durchsuchung oder gar eine Verhaftung von dem gegen ihn erhobenen Vorwurf. Bereits das Wissen, dass gegen einen Beschuldigten ein Strafverfahren geführt wird und erst recht strafprozessuale Maßnahmen hinterlassen bei diesem oft ein Gefühl der Hilflosigkeit. Viele möglicherweise auch zu Unrecht Beschuldigte begehen -ohne anwaltlich beraten zu sein- oft folgenschwere Fehler. Der unter Umständen hohe Ermittlungsdruck führt nicht selten dazu, dass sich Beschuldigte gegenüber den Ermittlungsbehörden unüberlegt zur Sache äußern. Dabei wissen die Betroffenen selbst nicht, ob überhaupt aussagekräftige Beweise gegen sie vorliegen. Unüberlegte Äußerungen ohne Aktenkenntnis führen fast immer zu einer Verschlechterung der Beweislage.

Dies kann man vermeiden, indem man zunächst von seinem „Schweigerecht“ Gebrauch macht und so früh wie möglich (also etwa nach dem Erhalt einer Vorladung zur Polizei oder nach Durchführung einer Durchsuchung) einen Verteidiger beauftragt. Die Anwesenheit eines Beistandes gibt dem Beschuldigten etwas seiner inneren Sicherheit zurück und stellt in gewisser Weise „Waffengleichheit“ her. Der Verteidiger nimmt Akteneinsicht und kann einschätzen, welche Strategie im Einzelfall sinnvoll ist, um den Beschuldigten bestmöglich im Ermittlungsverfahren oder in einer anstehenden Hauptverhandlung zu verteidigen. Er achtet bei alldem insbesondere darauf, dass die dem Beschuldigten zustehenden, prozessualen Rechte gewahrt werden.

RA Till Pinner vertritt Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts, egal ob es sich um eine Haftsache oder Nichthaftsache, ein umfangreiches Verfahren oder einen vermeintlich einfachen Vorwurf handelt.

Zivilrecht.

Im Zivilrecht geht es im Wesentlichen um Streitigkeiten zwischen Privatpersonen. Diese Personen können natürliche Personen sein, aber auch juristische Personen wie z. B. ein Verein oder rechtsfähige Personengesellschaften wie z. B. eine OHG. Die jeweiligen Privatpersonen verfolgen zumeist Zahlungsansprüche gegen andere Privatpersonen. Daneben existieren eine Vielzahl weiterer Ansprüche wie Mängelrechte, Unterlassungsansprüche oder Auskunftsansprüche etc. Die häufigste Grundlage für diese Ansprüche stellen Verträge zwischen den beteiligten Personen dar. Gelingt es den Personen nicht, ihren Streit außergerichtlich beizulegen, so bleibt dem Einzelnen grds. nur die Möglichkeit, ein staatliches Gericht mit der Klärung des Streits anzurufen. Dies geschieht in der Regel durch die Erhebung einer Klage, wodurch es zu einem Zivilprozess kommt.

In diesem Zivilprozess besteht für die Parteien Wahrheitspflicht. Sie bestimmen zudem selbst über den Gegenstand des Prozesses (sog. „Streitgegenstand“) und tragen grds. die Verantwortung dafür, die Ihnen günstigen Tatsachen vorzubringen und ggfs. zu beweisen. Vor dem Amtsgericht dürfen sich die Parteien -mit Ausnahmen- selbst vertreten, ab dem Landgericht ist die Vertretung durch einen Anwalt gesetzlich vorgeschrieben (sog. „Anwaltszwang“).

Das Zivilrecht ist aufgrund seiner Abstraktheit und Komplexität für juristische Laien nur schwer verständlich. Daher ist es zur effektiven Rechtsverfolgung oder der Abwehr geltend gemachter Ansprüche auch hier ratsam, schnellstmöglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der die Rechtslage einschätzen und Ihnen eine sinnvolle Strategie erarbeiten kann. Dies spart unter Umständen deutlich mehr Geld, als wenn Sie es zunächst auf „eigene Faust“ versuchen oder „Dr. Google“ um Hilfe bitten.

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